Russland-Analysen
Ausgabe 149 (16.11.2007) — DOI: 10.31205/RA.149.02, S. 14–16
Zusammenfassung
Russland besitzt nicht nur Strafvorschriften gegen den Terrorismus, sondern auch solche gegen den »Extremismus«. Als Äußerungs- und Organisationsdelikte schränken sie die Meinungs- und die Vereinigungsfreiheit ein und können für politisch nicht konforme Äußerungen und Vereinigungen gefährlich werden. Die Vorschriften wurden soeben geändert.